Schulvorstand
Schulvorstand der OBS- Eversten 2020/21
Folgende Lehrkräfte, Elternvertreter und Schülervertreter sind im Schuljahr 2020/21 Mitglieder des Schulvorstandes:
Lehrervertreter
- Frau Alberts
- Frau Hammer
- Frau Helmerichs (Vorsitzende)
- Frau Seibert- Lübben
- Frau Uyting
- Frau Weimar
- Frau Baum (Stellvertr.)
- Frau Kreienbrock (Stellvertr.)
- Herr Dr. Kruse- Irmer (Stellvertr.)
Elternvertreter
- Fr. Namadi
- Hr. Rakel
- Hr. Rösner
- Fr. Bomke (Stellvertr.)
Schülervertreter
- Madie Hacher 10aH
- Rim Reda 10bR
- Nazar Demirel 10cR
- Leen Helayel 9aH (Stellvertr.)
- Rodar Matar 9aH (Stellvertr.)
- Enrico Stecker 10cR (Stellvertr.)
Aufgaben des Schulvorstandes
Der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulverfassung in Niedersachsen. In ihm arbeiten die Schulleiterinnen und Schulleiter mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte zum Wohl der Schulen verantwortlich zusammen. Nach § 38 a Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes entscheidet der Schulvorstand unter anderem über:
- die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom MK eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“)
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- die Führung einer Eingangsstufe
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der ständigen Vertreterin bzw. des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen
- die Abgabe zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters
- die Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule
- Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation)
- Vorschläge für ein Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand)
Zu Frage und Antworten rund um den Schulvorstand folgen Sie bitte dem folgenden Link: http://www.nibis.de/~infosos/ftp/pdf/C36146886_L20.pdf